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Blinde und sehbehinderte Kinder in der Schule

Nachdem es in Bezug auf den Kindergarten häufig gelingt eine geeignete integrative oder reguläre Einrichtung in Wohnortnähe zu finden, ist dies beim Eintritt in die Welt der Schule schon deutlich schwerer.

In Deutschland gibt es ein großes Netzwerk von Förderschulen, die viele Bereiche abdecken. Durch die UN-Behindertenrechtskonvention, welche in Deutschland 2009 ratifiziert wird, dürfen Kinder mit einer Behinderung nicht mehr vom Besuch regulärer Grund- und Weiterbildenden Schulen ausgeschlossen werden. Schulische Inklusion wird damit zunehmend stärker umgesetzt.

Unter Fachleuten und Eltern herrscht eine große Diskussion darüber, welcher Weg für Kinder mit einer Sehbeeinträchtigung besser ist. Der BEBSK wird keine einseitige Empfehlung für eine Schulform geben. Jedes Kind mit einer Sehbeeinträchtigung benötigt eine eigene Abwägung der Vor- und Nachteile der möglichen Schulformen. Diese Vor- und Nachteile müssen die Eltern mit entsprechenden Stellen und den bestehenden Beratungs- und Förderinstitutionen abwägen.

Auf den nächsten Seiten werden Informationen zur Verfügung gestellt, die bei der Entscheidung behilflich sein können.

Eine sehr schöne Darstellung, in der die Unterschiede zwischen Exklusion, Separation, Integration und Inklusion herausgearbeitet werden, finden Sie auf www.intakt.info.

 

 

Letzte Änderungen im Bereich Blinde und sehbehinderte Kinder in der Schule


Themenbereiche

Rechte von Eltern und Kindern

Die rechtliche Lage zum Thema Schule.

Braille lernen

Informationen zum erlernen der Braille-Schrift finden Sie im Bereich `Punktschrift`.

Was sollte ein (Vor-)Schulkind beherrschen?

Dieser Artikel kann eine Hilfe sein, Defizite zu erkennen und diese durch gezielte Förderung zu beseitigen.