09.02.2019 | Marburg | Gruppe(n):
Rechtsseminar der RBM in Marburg
Marion Böttcher und Dr. Michael Richter referieren am 9. Februar 2019 in Marburg.
Zwischen folgenden Workshops kann gewählt werden:
1. Beschulung
In diesem Workshop werden vorrangig verschiedene Aspekte rund um das Thema Schulbesuch erörtert. Hier sollen Fragen geklärt werden wie: Was müssen Eltern bei einer Beschulung im Rahmen des inklusiven Unterrichts beachten und welche Unterschiede bestehen dem gegenüber bei einer Beschulung in einer Förderschule? Wer ist für die sonderpädagogische Unterstützung meines Kindes zuständig und welche individuellen Ansprüche hat mein Kind? Was ist demgegenüber von einem Integrationshelfer zu leisten und wer finanziert diesen? Wer kommt für die Kosten eines notwendigen Förderunterrichts oder für Fahrdienste auf? Welche allgemeinen schulrechtlichen Nachteilsausgleiche gibt es und wo sind diese einzufordern? Wer ist für die Hilfsmittelausstattung während des Schulbesuchs zuständig?
Referentin: Marion Böttcher
2. Hilfsmittel und Rehabilitation
Eine sinnesspezifische Frühförderung, passende Hilfsmittel sowie Schulungen in Orientierung und Mobilität und Lebens-praktischen Fähigkeiten bilden in aller Regel die Grundvoraussetzung dafür, dass Blinde und Sehbehinderte am Geschehen in ihrer Umwelt teilhaben können. Die Finanzierung dieser notwendigen Hilfen ist demgegenüber oft schwierig. Im Workshop werden daher die rechtlichen Spielregeln aufgezeigt, die es hier zu beachten gilt. Es geht dabei zum Beispiel um Fragen wie: Wer finanziert die teuren Brillen und Lupen? Ab wann wird ein Mobilitätstraining bewilligt? Wie ist es um den Anspruch auf blinden- bzw. sehbehindertenspezifische Frühförderung bestellt? Hat mein Kind Anspruch auf Kostenübernahme eines LPF-Trainings? Daneben besteht aber auch Raum für Fragen rund um das Thema Berufsausbildung und Studium.
Referent: Dr. Michael Richter
Seminarablauf
9:00 Uhr - 10:30 Uhr: Einführung in die Grundlagen des Sozialrechts, Antragsgestaltung, Verfahren, Tipps, etc.
10:30 Uhr - 11:00 Uhr: Kaffeepause
11:00 Uhr - 12: 30 Uhr: Rechtsgrundlagen für Ansprüche im Bildungsbereich, insbesondere unter Berücksichtigung aktueller Änderungen
12:30 Uhr - 14:00 Uhr: Mittagspause
14:00 Uhr - 15:30 Uhr: Workshops
15:30 Uhr - 16:00 Uhr: Kaffeepause
16:00 Uhr - 17:00 Uhr: Einzelfragen und Seminarkritik
17:00 Uhr: Ende des Seminars
Anmeldung und Kosten
DIe Veranstaltung kostet 20 € pro Person. Eine evtl. notwendige Unterkunft muss selbst organisiert werden.
Die verbindliche Anmeldung zur Veranstaltung bitte bis zum 21.12.2018 an angelina.herwig@bebsk.de