Krippe und Kindergarten
Jedes Kind von 3 bis 6 Jahren hat gesetzlich das Recht auf einen Platz im Kindergarten. Allerdings sollte man darauf achten, dass das Kind ausreichend gefördert werden kann. Dazu ist beispielsweise die Anzahl der ErzieherInnen und ihre Qualifikation entscheidend, sowie die Ausstattung des Gebäudes und der Räume, die Therapieangebote und die Gruppengröße. Es gilt zu unterscheiden, ob die gewünschte Einrichtung eine inklusive Kindertagestätte ist, also bereits über Heilpädagogen und Therapeuten verfügt, oder ob erst eine Einzelintegration beim Sozialträger beantragt werden muss.
Da blinde und sehbehinderte Kinder selten sind, haben viele Kitas keine Erfahrungen. Daraus resultiert leider sehr häufig, dass sich die Einrichtungen die Betreuung und Föderung eines blinden Kindes nicht zutrauen. Es ist also wichtig eine Einrichtung zu finden, welche sich der möglichen neuen Aufgabe und den damit einhergehenden Veränderungen aufgeschlossen zeigt. Mitarbeiter aus den Frühförderstellen können hier unterstützen und im Gespräch mit der Kindertagesstätte mögliche Veränderungen in der Einrichtung umreißen. Dies kann die Arbeit mit Ihrem Kind für die Kindertagesstätte in eine realistische Perspektive rücken.
In vielen Kindertagesstätten wird auch eine Schulvorbereitung angeboten, die das Kind beim Erreichen der Schulreife unterstützen kann.