Lebenspraktische Fähigkeiten
Die Notwendigkeit bei geburtsblinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen, Lebenspraktische Fähigkeiten gezielt zu erlernen, ist eine direkte Folge der Behinderung.
Wenn das Sehen nicht ausreicht, um Bewegungen zu beobachten, sie nachzuahmen und sie sich praktisch "automatisch" anzueignen, muss das sehbeeinträchtigte Kind eine gezielte altersentsprechende Schulung in blinden bzw. sehbehindertenspezifischen Strategien und Fähigkeiten erhalten, um es in die Lage zu versetzen, seinen Alltag möglichst autonom, selbstständig und selbst bestimmt meistern zu können.
Im Unterricht in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) lernen blinde und sehbehinderte Menschen Dinge, die im Alltag wichtig sind: Essen und Essen zubereiten, Anziehen, Körperpflege, Ordnungssystem und Suchtechniken sowie Kochen Putzen u. ä.
www.dbsv.org/ratgeber/rehabilitation
www.dbsv.org/ratgeber/rehabilitation/alltagstricks
Möglichkeiten zur Schulung von LPF
Sollte Ihr Kind eine Förderschule für Blinde und Sehbehinderte besuchen, dann vergewissern Sie sich, dass es Vorort eine qualifizierte Vermittlung in LPF, die seinem persönlichen Bedarf entspricht, bekommt.
Weitere Möglichkeiten:
- Allgemein können Sie sich an einem qualifizierten Rehabilitationslehrer (mit der LPF-Qualifikation) in ihrer Nähe wenden, damit Ihr Kind zu Hause eine LPF-Schulung erhält. (www.rehalehrer.de).
- Ansonsten können Sie ihr Kind zu einer zweiwöchigen LPF-Intensivmaßnahme vom Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS) e.V. anmelden (www.iris-hamburg.org, info@iris-hamburg.org).
- Sollten Sie in Nordrheinwestfalen wohnen, können Sie ihr Kind zur jährlichen im Frühjahr stattfindenden LPF-Intensivmaßnahme des Kurshauses der von Vincke-Schule in Soest anmelden. (Kurshaus@lwl.org)
- Sollte Ihr Kind in Baden-Württemberg integriert beschult werden, können Sie es zur jährlichen im Frühjahr stattfindenden LPF-Intensivmaßnahme des BLUBS der Schloss Schule Ilvesheim anmelden (Sehwerk: www.sehwerk.net, info@sehwerk.com)