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LPF an Blinden- und Sehbehinderteneinrichtungen

Die Vermittlung von LPF ist ein wichtiger Bildungsauftrag der Blinden- und Sehbehinderteneinrichtungen. In der Praxis wird ein entsprechendes Schulungsangebot aber häufig noch nicht in einem ausreichenden Maß gemacht. Stattdessen wird oft lediglich auf die Vermittlung von LPF als „fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip“ verwiesen. Das kann dazu führen, dass ein blindes oder sehbehindertes Kind ohne zusätzliche Behinderung jahrelang ein Förder- bzw. Bildungszentrum für blinde und sehbehinderte Schüler besucht und weil es eben keinen rechtzeitigen Unterricht zum Erwerb Lebenspraktischer Fähigkeiten erhalten hat, das Zentrum mit einem erheblichen Nachholbedarf verlässt. Die Schwierigkeiten, die dann auftreten, wenn man mit seinem Alltag nicht zu Recht kommt, wandeln die einzelne Behinderung (d.h. Blindheit oder Sehbehinderung) in eine mehrfache Behinderung um. Dies kann zu einem erhöhten Pflegebedarf führen, der auch bei einem späteren LPF-Unterricht nicht völlig zu beheben sein wird.

Einrichtungen, die diese Förderung noch nicht anbieten, müssen verpflichtet werden, diesem Bildungsauftrag verantwortungsvoll nachzukommen. Ihr Kind hat ein Recht auf eine qualifizierte blinden- bzw. sehbehindertenspezifische Vermittlung von LPF. Eltern sollten darauf bestehen, dass der Bedarf im Bereich LPF für ihr Kind individuell abgeklärt und im Förderplanbenannt und berücksichtigt wird; dass ihr Kind eine qualifizierte blinden- bzw. sehbehindertenspezifische Vermittlung in LPF erhält und zwar eine, die in Art und Umfang auf seine individuellen Fördernotwendigkeiten gezielt eingeht; dass genügend qualifizierte Lehrkräfte für die Vermittlung LPF von den Förder- bzw. Bildungszentren mit dem Schwerpunkt Sehen gestellt und im Stellenschlüssel fest verankert werden und dass die Vermittlung von LPF praktisch in allen Altersstufen angeboten wird, um den entwicklungsbegleitenden Anspruch zu erfüllen.

Viele Blinden- und Sehbehinderteneinrichtungen werben mit der Vermittlung von LPF als Vorteil z.B. gegenüber inklusiver Beschulung. Jedoch wird von Rehalehrern immer wierder darauf hingewiesen, dass nicht alle Bildungseinrichtungen auch entsprechendes Fachpersonal beschäftigen. Ob die Möglichkeit zur ausreichenden und qualitativ angemessenen Vermittlung durch eine in Frage kommende Bildungseinrichtung wirklich gegeben ist, sollte gegbenenfalls detailliert geprüft werden.