Der Schwerbehindertenausweis sollte nach der erfolgten Diagnose einer Sehbehinderung beantragt werden. Der letztendliche Bescheid wirkt Rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Beantragung. Da von diesem Bescheid erhebliche finanzielle Unterstützung abhängt (Landesblindengeld, steuerliche Vorteile) sollte der Antrag nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Die Antragsformulare können im Internet heruntergeladen werden ( google: Schwerbehinderung Antrag "Bundesland"). Relevante Informationen werden im Antrag abgefragt. Hier wird auch nach Ansprechpartnern für notwendige medizinische Informationen gefragt. Diese sind für Belange des Antrags von Ihrer Schweigepflicht zu entbinden.
Folgende Merkzeichen sind für blinde oder sehbehinderter Kinder relevant:
Merkzeichen | Erklärung |
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aG - Außergewöhnliche Gehbehinderung | Wird regelmäßig für blinde Personen gewährt. Ist die Grundlage für die spätere Beantragung eines Schwerbehindertenparkausweises sowie der Erstellung eines individuellen Schwerbehindertenparkplatzes. |
H - Hilfslosigkeit | Wird blinden Personen regelmäßig gewährt. Ist u.a. die Grundlage für diverse Steuererleichterungen |
RF - Rundfunkgebührenermäßigung | Ist für Kinder eher wenig relevant, da die Ermäßigung nur gewährt wird, wenn alle im Haushalt lebenden Personen ein entsprechendes Kennzeichen besitzen. |
B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson | Sorgt an vielen Einlässen (Schwimmbad, Kino, Theater, Zoo, ...) für Ermäßigungen bzw. die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson. |
Bl - Blind | Grundlage für die Gewährung von Landesblindengeld. |
TBI - Taubblind | Unterstützt bei der Beantragung benötigter Hilfsmittel |
Die mit dem Antrag kontaktierte Behörde teilt alles weitere dann postalisch mit. Sollten sich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Antrags ergeben, sollte die Rechtsberatung von RBM in Anspruch genommen werden.