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Blindengeld für Blinde und Sehbehinderte

Blindengeld in Deutschland gibt es für Erwachsene und Kinder, die erblindet sind. Es soll die Mehraufwendungen von Blinden für unterschiedlichste Bereiche des täglichen Lebens abfedern.

Die gesetzliche Regelungen des Blindengeldes erfolgen auf Landesebene und sind sehr unterschiedlich. Leistungen der Pflegeversicherungen werden auf das Blindengeld angerechnet.

Informieren Sie sich über die Gesetzgebung bezüglich des Blindengeldes in Ihrem Bundesland.

Die nächste Anlaufstelle für Informationen zu Blindengeld und Blindenhilfe könnte hier beim DBSV sein