Rechtsberatung über RBM
In vielen Bereichen des Lebens mit einem sehbehinderten oder blinden Kind steigt der Aufwand bei notwendigem Material, Hilfsmitteln, Betreuung oder Zugang zu Bildung. Schwerbehinderte können hier viele unterschiedliche Leistungen der Sozialträger in Anspruch nehmen. Die Navigation durch diesen Paragraphendschungel von teils Bundesländer-spezifischen Regelungen ist sehr komplex. Das Verhalten von Ämtern und Sozialträgern nicht immer unproblematisch. Auch in der Auseinandersetzung mit anderen Institutionen treten häufig detaillierte rechtliche Fragen auf.
DIe Rechtsberaturngsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" berät und vetritt Menschen in genau diesen Situationen. Der Zugang zur Rechtsberatung wird über eine Vereinsmitgliedschaft im BEBSK oder dem DBSV möglich.
Beispiele für eine Beratung oder Vertretung durch RBM:
- Beratung zum Vorgehen bei Organisation von Assistenz für Kita- und Schulbesuch nach länderspezifischer Regelung.
- Vorgehen zur Hilfsmittelbeantragung für den Schulbesuch.
- Vertretung im Klageverfahren bei Problemen bei der Anerkennung der Blindheit durch das Sozialamt.
- Beratung in Widerspruchsverfahren bei der Beantragung von Hilfsmitteln.
Beratung ist für Mitglieder der genannten Vereine kostenlos. Bei der Vertretung fallen geringe Kosten an. BEBSK-Mitglieder finden weitere Informationen zur Inanspruchnahme im Mitgliederbereich der BEBSK-Webseite.