Diese 14-tägigen erlebnispädagogischen Ferienfreizeiten bietet die Carls Stiftung Kindern und Jugendlichen an, die mit einem behinderten oder chronisch schwer kranken Geschwisterkind aufwachsen.
https://carlsstiftung.de/baerenstark-ferienfreizeiten-2024/
Die Universitäts-Augenklinik Bonn erforscht die psychischen, emotionalen und sozialen Auswirkungen von Blindheit und Sehbehinderung bei Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es, die Qualität der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit einer schweren Sehbehinderung zu verbessern. Betroffene Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern sollen in drei Online-Interviews befragt werden. Dafür gibt es eine Aufwandsentschädigung. Ausführliche Infos gibt es auf der Website der Studie.
https://www.ern-eye.eu/de/see-my-life-research-project/
Erklärvideo Krankenhausbegleitung: Reha-Recht.de hat ein neues barrierefreies Erklärvideo zum Thema „Krankenhausbegleitung für Menschen mit Behinderungen durch eine Vertrauensperson“ bereitgestellt. Darin werden in rund zwei Minuten folgende Fragen beantwortet: Wer kann einen behinderten Menschen ins Krankenhaus begleiten? Wann ist das möglich? Muss die Begleitperson dann trotzdem arbeiten? Bekommt die Begleitperson dann kein Geld?
https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/neu-auf-reha-recht-erklaervideo-zur-krankenhausbegleitung
Angebot der Hessischen Beratungsstelle für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung, auch für Angehörige, Institutionen und Fachkräfte. Unser Angebot umfasst: Beratung zu wichtigen Themen: Schwerbehindertenausweis, Taubblindengeld, Assistenz, Kostenübernahme für Hilfsmittel; Unterstützung bei der Antragstellung bei Ämtern und Kostenträgern; Psychosoziale Beratung; Information und Gespräche für Angehörige; Kontaktherstellung zu Selbsthilfegruppen, Vereinen, Bildungs- und Reha-Angeboten
http://www.blista.de/tbl-beratungsstelle
Das Projekt „Seltene Erkrankungen bürgerwissenschaftlich erforschen“ stellt die SelEe App vor! Sie sind von einer seltenen Erkrankung betroffen oder betreuen Betroffene? Sie suchen schon lange eine individuelle und für Sie anpassbare App für Ihre Gesundheitsdaten?
https://www.selee.de/
Der Referentenentwurf zum GVSG sieht Vereinfachungen im Bewilligungsverfahren von Hilfsmitteln vor. Künftig soll die Erforderlichkeit eines beantragten Hilfsmittels vermutet werden, wenn es von einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder von einem Medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) empfohlen wurde. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, denen auch der bvkm angehört, begrüßen in ihrer Stellungnahme eine solche Regelung, da dies die Durchsetzung der Ansprüche vereinfachen würde.
https://bvkm.de/ratgeber/gesundheitsversorgungsstaerkungsgesetz/